.png)
Kleinprojekte 2026 in der Region „Lippe-Issel-Niederrhein“
Projekte in der Region LIN werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Mittelabruf 2026
Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).
So funktioniert’s:
Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.
Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.
Zum Mittelabruf-Portal
So machen Sie Ihr Kleinprojekt bekannter
Mit Ihrem Vorhaben tragen Sie zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Dafür erhalten sie Mittel vom Land NRW und dem Bund. Um so wichtiger ist, dass Sie nach außen kommunizieren, was Sie mithilfe der der Bundes- und Landesförderung in der Region bewirken. So können Sie nicht nur Ihre Bekanntheit steigern, sondern auch den Einsatz der Bundes- und Landesmittel für die Menschen vor Ort sichtbar machen. Das ist den Fördergebern ein großes Anliegen. Die Öffentlichkeit zu informieren, gehört deswegen zu Ihren Verpflichtungen.
So gelingt der Förderhinweis im Text
Bitte beachten Sie folgendes:
-
Nennen Sie die Bezeichnung Kleinprojekt.
-
Beschreiben Sie Ihr Kleinprojekt auf Ihren offiziellen Internetseiten, Social Media Accounts und in Ihren Pressemitteilungen – einschließlich der Ziele und Ergebnisse.
-
Verlinken Sie die Region auf Social Media (@LippeIsselNiederrhein auf Facebook und @lag_lin auf Instagram)
-
Nennen Sie die Höhe der finanziellen Unterstützung.
-
Erwähnen Sie die Unterstützung durch die Fördergeber unter Nennung des Pflichtsatzes: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Beispiel: „Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kleinprojekt. Es erhält Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Höhe von 6.000 €, was einer Unterstützung von 80 % entspricht.“
Die Logos
Sie haben von uns per Mail eine Logozusammensetzung erhalten. Diese Logozusammenstellung muss auf Plaketten, Plakaten, Schildern, Social Media Posts, etc. abgebildet werden. Geeignete Kleinprojekte (z. B. bauliche Maßnahmen) erhalten von uns kostenfrei Plaketten zugeschickt. Wir setzen uns mit den jeweiligen Projektträger:innen hierzu vorab in Verbindung.

Wenn Sie die Logos eigenständig für eine Abbildung zusammensetzen, beachten Sie bitte folgendes:
-
Bilden Sie die Fördergeber stets vor einem weißen Hintergrund ab.
-
Beginnen Sie v.l.n.r. mit dem Logo des Bundesministeriums, gefolgt vom Landesministerium und dann das Regionslogo.
-
Bilden Sie auch den Pflichtsatz ab: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Sollten Sie die Logos einzeln oder als Druckdatei benötigen, melden Sie sich bitte bei uns: kleinprojekte-lin@projaegt.de oder auch telefonisch unter 02561 917169-3.
Hier geht es zur Datenschutzerklärung und zum Factsheet.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 26.04.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

