Förderinformationen

Das Regionalmanagement beantwortet Fragen rund um das LEADER-Förderprogramm und unterstützt bei der Antragsstellung. Im Folgenden geben wir einen ersten Einblick über die Rahmenbedingungen der Förderung.
Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie Auswahlkriterien werden in der Regionalen Entwicklungsstrategie der Region gegeben.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen sind der  "LEADER-Richtlinie" des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.

 

Einordnung in die Regionale Entwicklungsstrategie

Projekte müssen zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der Region Lippe-Issel-Niederrhein beitragen. Folgende Handlungsfelder und Ziele wurden in der RES festgelegt:

 

Handlungsfeld „Lebensraum Lippe-Issel-Niederrhein & Regionale Identität“
Entwicklungsziel: "Professionelle Unterstützung und zukunftsgerechte Ausrichtung des Ehrenamtes & Ausbau der Kooperationen für einen stärkeren Wissenstransfer in die Region“

 
Handlungsfeld „Wirtschaftsraum Lippe-Issel-Niederrhein & Nachhaltiger Tourismus“

Entwicklungsziel: "Erhöhung des regionalen Fachkräftepotentials & weiterer Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten“

Handlungsfeld „Umweltraum Lippe-Issel-Niederrhein & Ökologische Bildung“

Entwicklungsziel: "Sensibilisierung der Gesellschaft für eine ressourcenschonende und ganzheitliche Entwicklung der Region & Ausbau von Umweltbildungsmaßnahmen"

 

 

Projektauswahlverfahren

Projekte können über ein fortlaufendes Verfahren bis Ende 2027 beantragt und voraussichtlich noch bis ins Jahr 2029 umgesetzt werden. Jedes Projekt durchläuft ein Projektauswahlverfahren. Der Vorstand der LAG Lippe-Issel-Niederrhein ist das Entscheidungsgremium und fasst die Beschlüsse zu den Projekten.

Zum Projektauswahlverfahren gehören mehrere Arbeitsschritte. Zunächst werden Fördervoraussetzungen überprüft, die erfüllt sein müssen, damit ein Projekt am Auswahlverfahren teilnehmen kann. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu überprüfen:

  • Ist ein Projektträger vorhanden?
  • Ist das Projekt in der Fördergebietskulisse angesiedelt bzw. entfaltet dort seine Wirkungen?
  • Kann das Projekt mindestens einem regionalen Entwicklungsziel zugeordnet werden (entspricht das Projekt also der Strategie)?
  • Kann eine schlüssige Projektbeschreibung mit zeitlicher und finanzieller Umsetzungsplanung vorgelegt werden?
  • Sind ggf. rechtliche Voraussetzungen geklärt (Planungsrecht, Grundstücksverfügungsrecht, Beschlüsse der Kommunen)?
  • Sind die Gesamtfinanzierung des Projektes und damit auch die Erbringung des Eigenanteils sichergestellt?
  •  Kann das Projekt in die LEADER-Förderrichtlinie eingeordnet werden?

Im zweiten Schritt kommen Projektauswahlkriterien (Qualitätskriterien) zur Anwendung, um den Mehrwert des Projektes für die Region erkennen zu können. Durch die Anwendung einer Bewertungsmatrix wird für jedes Projekt ein Punktwert ermittelt. Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl von 16 Punkten, wird es für eine LEADER-Förderung gegenüber der Bewilligungsstelle empfohlen.

 

 

Projektantragssteller

Neben privaten und öffentlichen Institutionen wie z.B. Vereinen, Verbänden, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und Kommunen können auch Privatpersonen Projekte über das LEADER-Programm beantragen.

 

Förderanteil / Förderhöhe

Die Förderanteile für LEADER-Projekte beträgt in der Regel 65 %. Die maximale Förderhöhe ist auf 250.000 € pro Projekt begrenzt.

 

Fördervolumen

Der LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein stehen etwa 2,1 Millionen € für die Förderung von Projekten zwischen 2023 und 2027 zur Verfügung.